Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fassung vom Datum eintragen
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Bedingungen gelten für Instandsetzungs-, Wartungs- und Serviceaufträge sowie für den Verkauf von Ersatzteilen und Zubehör durch Antoan Merza, Ziegelbrennerstraße 13, 70374 Stuttgart (nachfolgend „Werkstatt").
- Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn die Werkstatt ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
- Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Auftrag zu Zwecken erteilt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
§ 2 Auftragserteilung
- Der Auftrag wird schriftlich, in Textform oder mündlich erteilt. Anfragen über das Formular dieser Website oder per Telefon sind noch keine Aufträge, sondern Terminanfragen.
- Der Vertrag kommt zustande, wenn die Werkstatt den Auftrag annimmt oder mit der Ausführung beginnt.
- Der Auftragsumfang wird im Auftragsschein festgehalten. Erweiterungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung, die auch telefonisch erfolgen kann.
§ 3 Kostenvoranschlag und Preise
- Auf Wunsch erstellt die Werkstatt vor Beginn der Arbeiten einen Kostenvoranschlag mit den voraussichtlichen Arbeits- und Materialkosten.
- Ein Kostenvoranschlag ist eine fachkundige Schätzung und keine Festpreiszusage. Zeigt sich während der Arbeit ein zusätzlicher Aufwand, informiert die Werkstatt den Auftraggeber unverzüglich und holt dessen Zustimmung ein, bevor weitergearbeitet wird.
- Eine wesentliche Überschreitung im Sinne des § 650 BGB berechtigt den Auftraggeber zur Kündigung des Vertrags. In diesem Fall sind die bis dahin erbrachten Leistungen zu vergüten.
- Für die Erstellung eines Kostenvoranschlags, der eine erhebliche Zerlegearbeit erfordert, kann eine Vergütung berechnet werden, wenn dies vorher vereinbart wurde. Wird der Auftrag anschließend erteilt, wird dieser Betrag angerechnet.
- Ein verbindlicher Festpreis gilt nur, wenn er ausdrücklich als solcher vereinbart wurde.
- Alle Preise verstehen sich in Euro einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird gesondert ausgewiesen.
§ 4 Fertigstellung und Termine
- Angegebene Fertigstellungstermine sind unverbindliche Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
- Verzögerungen durch Lieferengpässe bei Ersatzteilen, höhere Gewalt oder Umstände, die die Werkstatt nicht zu vertreten hat, verlängern die Frist angemessen. Der Auftraggeber wird informiert.
- Der Auftraggeber wird benachrichtigt, sobald das Fahrzeug abholbereit ist.
§ 5 Abnahme und Abholung
- Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt wurde.
- Holt der Auftraggeber das Fahrzeug nicht innerhalb von Frist eintragen, z. B. 5 Werktagen nach der Fertigstellungsanzeige ab, kann die Werkstatt ein angemessenes Standgeld berechnen. Die Höhe beträgt Betrag eintragen, z. B. 8 Euro je angefangenem Tag.
- Das Standgeld entfällt, soweit die Verzögerung von der Werkstatt zu vertreten ist.
- Mit der Abholung geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.
§ 6 Zahlung
- Die Vergütung ist bei Abnahme des Fahrzeugs und Aushändigung der Rechnung ohne Abzug fällig.
- Die Werkstatt kann eine angemessene Anzahlung verlangen, insbesondere bei Sonderbestellungen von Ersatzteilen und bei umfangreichen Instandsetzungen.
- Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
- Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 7 Erweitertes Pfandrecht
Der Werkstatt steht wegen ihrer Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an dem in ihren Besitz gelangten Fahrzeug zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 8 Ersatzteile und Altteile
- Es werden Ersatzteile in Erstausrüster- oder gleichwertiger Qualität verwendet, soweit nichts anderes vereinbart ist.
- Ausgebaute Altteile werden auf ausdrücklichen Wunsch herausgegeben. Ohne einen solchen Wunsch gehen sie mit der Abnahme in das Eigentum der Werkstatt über und werden fachgerecht entsorgt.
- Teile, die im Rahmen eines Austauschprogramms des Herstellers zurückgegeben werden müssen, sind von der Herausgabe ausgenommen.
- Vom Auftraggeber selbst beschaffte Teile werden nur nach gesonderter Vereinbarung verbaut. Für Eignung und Mangelfreiheit solcher Teile übernimmt die Werkstatt keine Gewähr.
§ 9 Gewährleistung
- Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Mängeln der Werkleistung beträgt gegenüber Verbrauchern zwei Jahre, gegenüber Unternehmern ein Jahr ab Abnahme.
- Mängel sind der Werkstatt anzuzeigen. Ihr ist Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben.
- Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden durch natürlichen Verschleiß, unsachgemäße Behandlung, Überlastung, Einsatz im Motorsport oder auf Eingriffe Dritter nach der Abnahme.
- Bei Änderungen an der Konstruktion des Fahrzeugs, insbesondere bei Fahrwerks- und Motoränderungen, besteht keine Gewähr für Folgen, die auf die veränderte Belastung anderer Bauteile zurückgehen.
§ 10 Haftung
- Die Werkstatt haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen darf.
- Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
- Für im Fahrzeug zurückgelassene Gegenstände wird keine Haftung übernommen, es sei denn, sie wurden der Werkstatt ausdrücklich zur Verwahrung übergeben.
§ 11 Probefahrten
Zur Feststellung und Überprüfung von Mängeln sind Probefahrten Teil der Auftragsdurchführung. Der Auftraggeber erklärt sich mit deren Durchführung durch Beschäftigte der Werkstatt einverstanden.
§ 12 Widerrufsrecht bei Fernabsatz
Wird ein Vertrag mit einem Verbraucher ausschließlich über Fernkommunikationsmittel wie Telefon, E-Mail oder dieses Formular geschlossen, steht dem Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Werkstatt die Leistung auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erbracht hat und der Verbraucher vor Beginn bestätigt hat, dass er mit Beginn der Ausführung sein Widerrufsrecht verliert.
§ 13 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben. Einzelheiten enthält unsere Datenschutzerklärung.
§ 14 Bildmaterial auf dieser Website
- Ein Teil der auf dieser Website gezeigten Personenaufnahmen wurde nachträglich bearbeitet, unter anderem mit Verfahren der künstlichen Intelligenz. Dabei werden beispielsweise Arbeitssituationen dargestellt, die in dieser Form nicht fotografiert wurden.
- Die abgebildeten Personen haben der Anfertigung, Bearbeitung und Veröffentlichung dieser Aufnahmen zugestimmt. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden; die betreffenden Bilder werden dann unverzüglich entfernt.
- Die Aufnahmen dienen der Veranschaulichung. Aus ihnen lassen sich keine Zusagen über den Umfang, den Ablauf oder das Ergebnis einer Leistung ableiten.
§ 15 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Stuttgart. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
- Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anbieter
Antoan Merza KFZ-Meisterbetrieb
Einzelunternehmen, Inhaber: Antoan Merza
Ziegelbrennerstraße 13
70374 Stuttgart
USt-IdNr.: DE451464907
Telefon: 0162 885 6842
E-Mail: info@kfz-merza.de
Vollständige Angaben im Impressum.